Auf die gesetzliche Rente sollten sich die Bundesbürger nicht mehr verlassen, allein damit wird kaum noch jemand seinen gewohnten Lebensstandard halten können. Wer nicht ausreichend vorgesorgt hat, wird zum Lebensunterhalt sogar auf die sogenannte Grundsicherung durch den Staat angewiesen sein.
Von Altersarmut werden aufgrund ihrer Erwerbsbiografie vor allem Frauen betroffen sein. Gibt es Wege, ein solches Abgleiten in die Altersarmut zu verhindern? Wie und wann ist es ratsam, vorzusorgen, damit man auch im Alter sorgenfrei leben kann? Ein existenzieller Schutz vor allem für Frauen sollte auch die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit sein. Wann ist es empfehlenswert, eine Berufsunfähigkeitspolice abzuschließen und was gilt es dabei zu beachten? Das Thema Vorsorge beschäftigt die Menschen, die Experten mussten viele Fragen beantworten.
Bildtext; Ratgeberaktion Altersvorsorge vom 4. September 2014 (v.l.): Christoph Andersch, Marianne Sobiralski, Ursula Oelbe und Dirk Manthey. Foto: Birgit Fink
Folgende Experten haben im Rahmen der Ratgeberaktion „Altersvorsorge“ am 4. September 2014 geantwortet:
• Dirk Manthey, Rentenexperte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin
• Marianne Sobiralski, Expertin für Altersvorsorge bei der Ergo Versicherungsgruppe, Düsseldorf
• Christoph Andersch, Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth
• Ursula Oelbe, Hildesheim, Fachberaterin für Finanzdienstleistungen (IHK), Mitglied im "Arbeitskreis FinanzFachFrauen bundesweit" (FFF)
Nach Statistiken der Deutschen Rentenversicherung Bund wird etwa jeder fünfte Angestellte und sogar jeder dritte Arbeiter in Deutschland im Laufe seines Arbeitslebens erwerbs- oder berufsunfähig und erreicht somit nicht einmal das gesetzliche Rentenalter. Ein existenzieller Schutz sollte deshalb die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit sein. "Vor allem im Hinblick auf die gesundheitliche Situation ist es ratsam, den Abschluss bereits in jungen Jahren anzustreben", rät Christoph Andersch. Die festzulegende Rentenhöhe sollte möglichst etwa 80 Prozent des letzten Nettoarbeitseinkommens abdecken. Wichtig sei es zudem, die Absicherung bis zum persönlich geplanten Eintritt in die Altersrente zu vereinbaren.
Bildtext (l.): Im Sinne einer umfassenden Absicherung sollten sich vor allem Frauen frühzeitig über die private Altersvorsorge informieren. Foto: djd/Ergo Direkt VersicherungenErgo/A.Arraou
Flexible Formen der Altersvorsorge
Die Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit und die Reduzierung der Arbeitsstunden sind die Hauptgründe, dass Frauen deutlich geringere Rentenansprüche erwerben und deshalb häufiger von Altersarmut bedroht sind.
Für eine umfassende Absicherung sollten sich vor allem Frauen deshalb frühzeitig über eine private Altersvorsorge informieren. "Vor allem neuere Formen der privaten Rentenversicherung bieten zahlreiche Möglichkeiten, die Altersvorsorge an unterschiedliche Erwerbsbiografien anzupassen", erklärt Marianne Sobiralski. Für Frauen sei besonders die Flexibilität in der Ansparphase wichtig. So sollten Möglichkeiten bestehen, die Beitragszahlung jederzeit reduzieren oder befristet aussetzen zu können. Aber auch Gestaltungsoptionen beim Versicherungsschutz selbst - etwa in Sachen Todesfallkapital oder Berufsunfähigkeitsabsicherung - sollten Bestandteil einer flexiblen Altersvorsorge sein.
Private Altersvorsorgeverträge auf die Frau laufen lassen
"Durch eine Halbtagstätigkeit haben viele Frauen ohnehin schon geringere gesetzliche Rentenansprüche. Daher ist es nur gerecht, wenn die privaten Altersvorsorgeverträge als kleine Anerkennung der Familienarbeit auf den Namen der Frau lauten würden", meint Ursula Oelbe. Sollte es zu einer Scheidung kommen, würden solche Verträge allerdings prinzipiell geteilt. "Wer auf Nummer sicher gehen will, dass es bei Trennungen nicht zu Manipulationen kommt, sollte prinzipiell alle laufenden Altersvorsorgeverträge im Auge behalten", rät Ursula Oelbe.
Mütterrente
Die Große Koalition hat die Erhöhung der Mütterrente beschlossen. Konkret bedeutet das die Anrechnung eines Rentenpunkts pro Kind, wenn dieses vor 1992 geboren wurde. "Bereits seit Mitte August erhalten alle von der Mütterrente betroffenen Rentner einen Bescheid über die Erhöhung ihrer Rente. Der Versand soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Einen Antrag muss man dazu nicht stellen", erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
(Quelle: djd)
Weitere Informationen:
www.ergo.de
www.finanzfachfrauen.de
www.ergodirekt.de
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.experten-im-chat.de/altersvorsorge
Titelbild: Von Altersarmut werden vor allem Frauen betroffen sein.Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen