03.03.2010
Das Anliegen von Frau Streibel(*) besteht darin, sich als HartzIV-Empfängerin vom JobCenter abzumelden, um sich selbständig zu machen. Offenbar ein Unterfangen, dass in dieser Form wohl nicht machbar erscheint. Mit anderen Worten: eine HartzIV-Empfängerin will nicht länger auf Steuerzahlerkosten unterstützt werden, sondern im Gegenteil: sie will arbeiten, selber Geld verdienen und damit natürlich auch Steuern zahlen. Ob Frau Streibel sich durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Nach eigenen Angaben will sie "weiter kämpfen" und scheut dazu auch nicht den Schritt in die Öffentlichkeit.
(*siehe www.brikada.de/Suchfunktion:Martina Streibel)
Nachfolgend veröffentlichen wir das Schreiben von Frau Streibel an Herrn Westerwelle.
An Dr. Guido Westerwelle
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Berlin, 20.02.2010
Sehr geehrter Herr Westerwelle,
heute versuchte ich wieder einmal, meinen Gürtel enger zu schnallen.... es mißlang, weil das letzte Loch bereits erreicht war. Arztbesuche vermeiden, Versicherungen gekündigt, für günstigere Anbieter Telefon/Strom/Gas/Bank entschieden, Heizen nur nach Bedarf, auf Kultur/Kino/Essen gehen verzichtet, nur beim Discounter einkaufen gehen. Ich stellte frustriert fest: Es gibt keine weiteren Einsparmöglichkeiten in meinem Leben.
Und so geht es mit Sicherheit vielen Mitbürgern – ganz gleich, ob HartzIV oder nicht!
Hätten Sie mich vor 10 Jahren gefragt, ob mir so etwas wie HartzIV passieren könne, ich hätte mein Leben dagegen verwettet – "So etwas passiert nur anderen!”
Weil ich keine andere Perspektive in meiner Arbeitslosigkeit sah, schrieb ich ein HartzIVKochbuch "Hartzhaft, aber lecker!” (alles selbstgemacht: Konzept, Rezepteauswahl, Fotos, Layout). Meine beste Freundin lieh mir das Geld für den ersten Druck. Da ich nicht vollständig davon leben konnte, machte ich mich im März 2008 in meiner Arbeitslosigkeit nebenberuflich selbständig. Mit dem Ziel, meine Einkünfte auszubauen, um mich baldmöglich hauptberuflich selbständig zu machen.
Vom selbständig Verdienten während meiner Arbeitslosigkeit durfte ich übrigens ganze 100 Euro monatlich komplett behalten. Gleichzeitig wurden mir die monatlichen Leistungen gekürzt, und zwar um mehr als 100 Euro pro Monat – auf Grund meiner nebenberuflich selbständigen Arbeit.
Das war dennoch alles in Ordnung für mich.
Nach dem Motto: Lieber etwas versuchen, als nichts machen und nur Trübsinn blasen, bzw. im Sumpf der Depression eines HartzIV-Empfängers untergehen! Im Oktober 2009 hatte ich das große Glück, mit meinem Kochbuch "Hartzhaft, aber lecker!” einen Auftritt bei Stern TV zu haben. Ich entschied mich dazu, mutig zu sein und mich im November 2009 vom JobCenter abzumelden.
Dies ging jedoch nicht! Aussage telefonisch vom JobCenter "Sie können sich doch nicht so einfach vom JobCenter abmelden!”. Für mich eine absurde Situation: Wieso, ich habe doch Arbeit und will arbeiten. Warum darf ich mich nicht abmelden?!
Ich wurde schriftlich aufgefordert, meine Buchhaltung für November und Dezember 2009 einzureichen, mit der Begründung "Ihr Leistungszeitraum geht von Juli bis Dezember 2009”.
Die Folge: Die Einnahmen meiner Selbständigkeit aus den Monaten Juli bis einschließlich Dezember 09 werden zusammengerechnet und durch sechs geteilt. Das Ergebnis: Ich bin rückwirkend gesehen nicht bedürftig.
Grund: Die Einnahmen vom November und Dezember waren zu hoch. Hätte man nur die Monate Juli bis Oktober betrachtet, wäre ich wiederum bedürftig gewesen.
Die Folge: Ich muss für sechs Monate Leistungsbezüge zurückbezahlen, plus zusätzlich rückwirkend die Krankenversicherung und Pflegeversicherung für die sechs Monate.
Wenn ich die geforderte Summe auf einmal zurückbezahlen muss, dann muss ich mich sofort im März 2010 wieder bei HartzIV anmelden. Ich hoffe sehr, dass ich den Betrag abstottern kann, damit es nicht zu einer Pfändung kommt und ich meine Selbständigkeit sofort wieder aufgeben muss.
Betrachtet man übrigens meine aktuellen Einnahmen vom Januar und Februar 2010, so könnte ich sofort wieder HartzIV beantragen... (Danke für die vielen schlaflosen Nächte.)
Aber: Ich möchte nicht mehr zum JobCenter gehen. Ich will auf eigenen Beinen stehen und einen Lebensinhalt haben. Ich möchte auch nicht reich und berühmt werden – ich möchte nur aus eigener Kraft überleben!
Letztes Jahr habe ich ca. 200 Stunden ehrenamtlich gearbeitet. Ich gebe einen HartzIVKochkurs, bei dem die Aufwandsentschädigung gering ausfällt – das sehe ich als soziales Engagement. Ich helfe Freunden, wann auch immer es geht.
Im letzten Jahr bekochte ich den Lions Club – von der Aufwandsentschädigung blieben genau
20 Euro für mich persönlich übrig. Die Spende in Höhe von 1000 Euro, die eingesammelt wurde, ging an eine soziale Einrichtung für Kinder in Berlin.
Bei meinem aktuellen Kinderbuchprojekt werde ich von jedem verkauften Exemplar einen Euro spenden für ein soziales Projekt gegen Armut von Kindern in Deutschland. Ohne die Unterstützung meiner besten Freundin, die mir wieder ein Darlehen gibt, wäre die Umsetzung schlichtweg nicht möglich.
Inzwischen unterstützen mich vier Personen, die ohne Entgelt mitarbeiten in der Hoffnung, dass mein Buch ein Erfolg wird und sie dann auch Geld bekommen.
Bitte erklären Sie mir: Warum verweigert mir das Arbeitsamt eine Abmeldung, wenn ich mich selbständig machen möchte? Wieso wird eine selbständige Arbeit gesetzlich anders betrachtet als eine Festanstellung? Ihr Leitsatz "Fördern und fordern” bekommt in meinen Augen eine absurde Bedeutung. In meinem Fall werde ich behindert, meine Arbeit aufzunehmen und
wirtschaftlich als Unternehmerin tätig zu sein.
Über eine Antwort würde ich mich wirklich freuen.
Mit besten Grüßen aus Berlin,
Martina Streibel