
München. - Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt ab 1. Januar 2024 neue energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude fest. Der Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien spielt dabei eine zentrale Rolle. Vorrangig beziehen sich nicht zuletzt deshalb die neuen Vorgaben des GEG auf die Heizungstechnik.
So sollen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden: Wasserstoff statt Gas ist dabei eine Option. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) bewertet das Heizen mit Wasserstoff und rät zur Vorsicht. Derzeit gibt es noch keine Heizungen, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff heizen und Wasserstoff zum Heizen ist heute praktisch noch gar nicht verfügbar.
„Da bestimmte Industriebereiche auf Wasserstoff angewiesen sind, um klimaneutral zu werden, wird dieser bevorzugt für Industrie und Gewerbe verfügbar sein. Für die Beheizung von Gebäuden existieren ferner andere sinnvolle Alternativen wie Wärmepumpen“, so Bernd Brendel, Energieberater beim VSB.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen zum Heizungstausch und Heiztechnik in Privathaushalten. Sie ist je nach Angebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/heizen-mit-wasserstoff-statt-erdgas-ist-das-sinnvoll.
(Quelle: VSB)
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