Für Einheimische und „Zuagroaste“ ist das so genannte „Brotzeitrecht“ seit 200 Jahren gelebte Tradition und einfach ein herrlicher Grund, sich an warmen Tagen und Abenden mit Familie, Freunden und Fremden nirgends anders als im Biergarten der Gemütlichkeit, dem Genuss und der Geselligkeit zu widmen. Wer keine Zeit hat, den Picknickkorb zu packen, findet in jedem Biergärten ein reichhaltiges Angebot von klassischen Brotzeitschmankerl wie Radi, Obazda oder Schnittlauchbrot und warme Spezialiäten.
Ein kurzer Blick in die Historie zurück: vor 200 Jahren, am 4. Januar 1812, wurde von Bayerns König Max I. durch allerhöchstes Reskript erlaubt, dass Brauereien direkt am Ort der Herstellung ihr Bier ausschenken dürfen. Der Verkauf von Speisen war darin noch ausdrücklich verboten, worauf der Kern der bayerischen Biergarten-Tradition zurück geht; denn bis heute hat man in „echten“ bayerischen Biergärten das Recht, seine Brotzeit selbst mitzubringen und zu verspeisen.
Ein weiteres Attribut prägt den Charakter des bayerischen Biergartens. Als es noch keine elektrischen Kühlsysteme gab, pflanzten die Brauer über den Bierlagerkellern Linden und Kastanien und streuten eine dicke Schicht Kies darüber. So blieben die Keller kühl und die Biere länger frisch.
Das 200-jährige Biergarten-Jubiläum ist ein Gemeinschaftsprojekt der Landeshauptstadt München und des Tourismusverbands München-Oberbayern e.V. Zahlreiche „traditionelle“ Biergärten schließen sich der Kampagne 2012 mit eigenen Veranstaltungen an.
Weitere Informationen:
www.200-jahre-biergarten.de
Bildunterschrift: Biergarten – eine bayerische Institution feiert das 200-jährige Bestehen! Foto: Archiv
(Der Link wurde am 09.01.2012 getestet.)