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Bayer. Frauenministerium: Berufsschadensausgleichsverordnung stellt Frau und Mann gleich

30.06.2011

Dazu kommentiert Frauenministerin Christine Haderthauer, zugleich Frauenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung:
„Auch wenn wir bei der Gleichberechtigung der Geschlechter schon Einiges erreicht haben, besteht in vielen Bereichen noch immer Nachholbedarf. So erhielten bislang Frauen, die Opfer von Gewalttaten wurden und dadurch einen beruflichen Schaden erlitten, nach der Berufsschadensausgleichsverordnung des Bundes trotz gleicher Voraussetzungen einen geringeren Schadensersatz als Männer. Eine solche Regelung ist absolut indiskutabel – und sie gehört nun auch der Vergangenheit an. So hat der Bund auf meinen Vorstoß bei der Frauenministerkonferenz 2009 reagiert und diesen Unsinn endlich beseitigt."

Nach der Altregelung hatten Frauen aufgrund einer geschlechterspezifischen Berechnung der Vergleichseinkommen geringere Leistungen als Männer erhalten. Auf die Beseitigung dieser Ungleichbehandlung hatte Frauenministerin Haderthauer bei der 19. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz am 18. und 19. Juni 2009 gedrängt und einen Beschluss der Länder herbeigeführt. Einen Berufsschadensausgleich erhalten beispielsweise Kriegsopfer, Gewaltopfer, Wehrdienstbeschädigte oder Impfgeschädigte, die infolge einer gesundheitlichen Schädigung einen beruflichen Schaden erlitten haben.

Weitere Informationen:
www.stmas.bayern.de

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