Bislang erhielten unverheiratete Mütter automatisch das alleinige Sorgerecht. Die Väter hatten keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen. Diesen Zustand haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet.
Derzeit machen zwischen 50 und 60 Prozent der unverheirateten Eltern von der Möglichkeit Gebrauch, vor dem Jugendamt oder einem Notar die gemeinsame elterliche Sorge zu erklären. Für das Gros der zusammenlebenden Eltern ist die übereinstimmende Sorgeerklärung ein völlig selbstverständlicher Akt, der ihre momentane Lebenssituation als Familie abbildet, so das Ergebnis des interdisziplinären Forschungsprojekts "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" vom Deutschen Jugendinstitut (DJI), der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF).
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass ein gemeinsames Sorgerecht für Paare, die ab Geburt des Kindes zusammenleben, angemessen erscheint. Die generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts dürfte nach Einschätzung des Forschungsteams für diese Elternpaare sogar zu einer Entlastung führen, da Paare insbesondere direkt nach der Geburt eines Kindes ohnehin mit vielfältigen Aufgaben konfrontiert seien und so zusätzlicher bürokratischer Aufwand entfiele.
Problematischer sei die generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für getrennt lebende Elternpaare oder Eltern ohne gemeinsame Partnerschaft. Denn hier könne das gemeinsame Sorgerecht auch zum Konfliktherd werden, erklärt Maria Burschel (DJI), die den qualitativen Untersuchungsteil der Studie durchführte, im Interview mit DJI Online.
Laut DJI-Studie vermissen viele Mütter eine gleichberechtigte Verteilung und tatsächliche Wahrnehmung der alltäglichen elterlichen Sorge und Pflichten und sähen diese gern an die Vergabe des Sorgerechts geknüpft. Doch damit würde man laut Burschel das Sorgerecht überfordern, denn es soll und kann nicht den Alltag zerstrittener Eltern regeln. Verantwortungsvolle gemeinsame Sorge zum Wohl des Kindes setzt reife Eltern-Persönlichkeiten voraus. Dies gilt umso mehr, wenn Eltern getrennt leben.
(Quelle: DJI)
Weitere Informationen:
www.dji.de/thema/1105
(Der Link wurde am 17.05.2011 getestet.)