Brikada - Magazin für Frauen

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VerbraucherService Bayern: Schutz vor Werbeanrufen

07.09.2009

Besonders scheinen es diese Anrufer auf Hausfrauen und Senioren abgesehen zu haben, weil sie ihnen als leichte Beute erscheinen. Häufig werden Verbrauchern auf diese Weise Verträge, beispielsweise von Telefon- und Stromanbietern oder Lotteriegesellschaften, untergeschoben. Doch nun hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Rechte der Kunden bei Telefongeschäften stärkt. Allerdings kann man rechtlich nur gegen die Anrufer vorgehen, wenn man Telefonnummer und/oder Adresse kennt.

Der VerbraucherService Bayern des KDF e.V. macht auf die wichtigsten Punkte des Gesetzes aufmerksam:
Widerruf: Verträge über Zeitungen, Zeitschriften sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen können künftig ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.
Anbieterwechsel: Ein neuer Vertragspartner für Strom, Gas und Telefon kann nicht mehr eigenständig beim bisherigen Anbieter kündigen. Das geht nur, wenn der Kunde schriftlich den Auftrag dazu erteilt hat.
Werbeanrufe: Die Widerrufsfrist beträgt künftig einen Monat. Werbeanrufer können mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro belangt werden, wenn für den Anruf keine Einwilligung vorliegt. brä

Weitere Informationen:
www.verbraucherservice-bayern.de

(Der Link wurde am 07.09.2009 getestet.)