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NABU: EU-Vorschläge für weniger Einwegplastik reichen nicht aus

29.05.2018
Berlin/Brüssel. - Anlässlich der gestern vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission zur Verringerung des Einsatzes von Einweg-Plastik, veröffentlicht der NABU erstmals Zahlen zum Verbrauch von Kunststoff für Einweggeschirr, Einwegbesteck und To-Go-Verpackungen in Deutschland. Laut Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM), die die Daten im Auftrag des NABU erhoben hat, wurden dafür 2017 in Deutschland 105.524 Tonnen Kunststoff verbraucht.
Einweg-Plastik wird zum immer größeren Umweltproblem, insbesondere im Meer. Fast jeder an der Nordseeküste angespülte Eissturmvogel hat heute Plastik im Magen. Vor diesem Hintergrund will die Europäische Kommission den Einsatz von Einweg-Plastik deutlich verringern.
„Der NABU begrüßt, dass die EU-Kommission das Problem Einweg-Kunststoff mit einer speziellen Richtlinie angehen und auch entsprechende Verbote vorschlägt. Allerdings birgt der vorliegende Vorschlag die Gefahr, dass von Einweg-Kunststoff auf Einweg-Papier oder Holz umgestiegen wird statt auf Mehrweg und entsprechende Pfandsysteme. Aus der Debatte um die Plastiktüte haben wir gelernt, dass Einwegprodukte aus Papier nicht umweltfreundlicher sind. Mehrweg - auch aus Kunststoff - ist für Trinkgefäße, Geschirr und Besteck ökologisch die bessere Alternative als Papier-Einweg“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Auch müsse die EU-Kommission Verlagerungseffekten vorbeugen, damit beispielsweise nicht einfach von zukünftig verbotenen Plastiktellern auf materialintensivere To-Go-Einwegverpackungen umgestellt wird, die nicht verboten werden sollen. [caption id="attachment_15580" align="aligncenter" width="900"] Plastikverpackungen bei Lebensmitteln. Foto: ©NABU/S. Hennigs[/caption] „Kunden müssen überall die Möglichkeit bekommen, eigene Becher und Gefäße mitbringen zu können, und es müssen finanzielle Anreize entwickelt werden, damit Imbisse und Cafés eigene Mehrweg-Pfandsysteme für To-Go anbieten“, so Miller. Auch sei die Abschaffung des vergünstigten Mehrwertsteuersatzes für To-Go-Speisen und Milchgetränke überfällig. (Quelle: NABU) Weitere Informationen: www.NABU.de   Titelbild: Clean-up im Rahmen eines Seminars zum Bundesfreiwilligendienstes. Foto: ©NABU/Felix Paulin