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Christa Stewens: telefonische Beratung zum Bayerischen Landeserziehungsgeld (Nachbericht)

26.09.2007

Das Bayerische Landeserziehungsgeld wurde für alle Geburten ab dem 1. Januar 2007 neu ausgestaltet, um weiterhin einen lückenlosen Anschluss an das Bundeselterngeld zu gewährleisten. Landeserziehungsgeld kann nun im zweiten Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Alternativ dazu können Eltern die verlängerte Auszahlung des Bundeselterngeldes über zwei Jahre nutzen und dann im dritten Lebensjahr des Kindes die Landesleistungen erhalten.

Landeserziehungsgeld wird einkommensabhängig gewährt und beträgt für das erste Kind sechs Monate lang 150 Euro, für das zweite Kind für zwölf Monate 200 Euro sowie für das dritte und jedes weitere Kind ebenfalls für zwölf Monate 300 Euro. Für Geburten ab dem 1. Januar 2009 werden die bisherigen Einkommensgrenzen von 16.500 Euro für Paare und 13.500 Euro für allein Erziehende auf dann 25.000 Euro für Paare und 22.000 Euro für allein Erziehende angehoben. Der Kreis der Berechtigten wird so von bisher 47 Prozent auf dann 63 Prozent erweitert.

Experten des Bayerischen Familienministeriums standen den Bürgerinnen und Bürgern am Donnerstag, 27. September 2007, von 11.00 bis 17.00 Uhr am Servicetelefon der Bayerischen Staatsregierung unter der Telefon-Nummer 01801/201010 (4,6 Cent/Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom) für alle Fragen rund um das Landeserziehungsgeld zur Verfügung.

Auch Bayerns Familienministerin Christa Stewens beantwortete die Fragen der zahlreichen Anruferinnen und Anrufer dabei persönlich in der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung, Kardinal-Döpfner-Straße, 80333 München, 3. Stock, Raum KD305.

Bild: Bayerns Familienministerin Christa Stewens beantworte in einer Telefonaktion die Fragen der Anruferinnen und Anrufer rund um das Thema Landeserziehungsgeld.