Nürnberg. - Planen Sie eine Flugreise zu Ihrem Traumziel? Ganz klar: Ins Gepäck gehört auch eine Reiseapotheke. Marlene Haufe, Gesundheitsexpertin bei apomio.de erklärt, worauf Flugreisende bei der Mitnahme von Arzneimitteln achten sollten.
Reiseapotheke gehört ins Handgepäck
Geht der Koffer verloren, können die Folgen fatal werden, wenn sich dort dringend benötigte Arzneimittel etwa für chronisch Kranke befinden. Daher lautet der wichtigste Hinweis von Marlene Haufe: „Die Reiseapotheke gehört ins Handgepäck.“ Aber auch dieser Grund spricht dafür: Im Laderaum eines Flugzeugs kommt es mitunter zu extremen Temperaturschwankungen. In einigen Flugzeugtypen können sogar Minusgrade erreicht werden. „Dadurch kann die Wirksamkeit von einigen Medikamenten beeinträchtigt werden“, erklärt die Gesundheitsexpertin und verweist auf das Beispiel Insulin, welches durch Einfrieren unwirksam wird.
EU-Richtlinien beachten
Doch wie verträgt sich diese Empfehlung mit den EU-Richtlinien in Bezug auf das Handgepäck? Diese schreibt vor, dass Flüssigkeiten, Cremes und Gels nur in kleinen Behältern und Mengen von maximal 100 ml im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. „Arzneimittel sind von diesen Vorgaben ausgeschlossen“, weiß Marlene Haufe: „Allerdings müssen Reisende bei einigen Medikamenten einen Nachweis des behandelnden Arztes vorlegen können, welcher die Erkrankung und die Medikation beinhaltet und bescheinigt, dass die Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.“ Das ist auch wichtig, wenn es um die Mitnahme von Spritzen etwa für Diabetiker geht, da diese ansonsten als Waffen gelten.
Vorsicht bei Schlaftabletten, Schmerz- und Betäubungsmitteln
Für Reisen innerhalb der EU können so Medikamente für den Eigenbedarf in der Regel problemlos mitgenommen werden. „Wer auf Betäubungsmittel angewiesen ist, muss allerdings ein vom Arzt ausgefülltes und dem zuständigen Gesundheitsamt unterzeichnetes Formular vorlegen können“, verdeutlicht die Expertin. Dieses Formular steht auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zum Download bereit.
Rechtzeitig über landesspezifische Regelungen informieren
Vorsichtshalber sollten sich Reisende nur auf die Auskunft der jeweiligen Landesvertretung verlassen und sich diese Informationen schriftlich bestätigen lassen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind in der Regel mehrsprachig verfasst. Wer abseits der üblichen Touristenrouten reist, der sollte in jedem Fall auch eine Bescheinigung in Landessprache mit sich führen.
(Quelle: HartzKom)
Weitere Informationen:
www.apomio.de
https://www.bfarm.de/DE/Service/Formulare/functions/Bundesopiumstelle/BtM/_node.html