12.09.2007
Seit 1. Juli 2007 werden nun die Kosten für alle Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die jüngste Neuerung in den Empfehlungen der Impfkommission ist die Impfung gegen Humane Papillonviren (HPV). Seit März dieses Jahres gilt sie als Standardimpfung für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren. HPV infizieren Haut- oder Schleimhautzellen und verursachen gutartige Tumoren, aber auch Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom).
Durch diese Gesetzesänderung hat also jedes Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren, das gesetzlich krankenversichert ist, Anspruch auf diese kostenlose Impfung und muss keine Vorleistung erbringen, wie es bisher der Fall war.
In Deutschland werden laut Krebsregister jährlich etwa 6.500 neue Fälle von Gebärmutterhalskrebs diagnostiziert. Im Jahr 2004 starben laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 1.660 Frauen an dieser Krebsart, weltweit fallen dieser Erkrankung im Jahr 250.000 Frauen zum Opfer. Trotz der medizinischen Fortschritte ist das Zervixkarzinom in Europa immer noch die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache nach Brustkrebs bei Frauen zwischen 15 und 44 Jahren.
80 Prozent der Frauen machen im Verlauf ihres Lebens mit dem Papillonvirus Bekanntschaft, doch 99 Prozent der Infektionen heilen spontan aus. Bei einem kleinen Teil der Infizierten schafft es das Virus aber, das Immunsystem zu überlisten; sie können noch Jahrzehnte später an Zervixkrebs erkranken.
An einem Zellabstrich bei der Vorsorgeuntersuchung kann heute die Erkrankung erkannt werden, ein Angebot, das allerdings nur die Hälfte der über 40jährigen Frauen wahrnimmt. Parallel dazu gibt es also jetzt den Schutz durch eine Impfung mit einem weltweit zwölf Jahre lang getesteten Impfstoff, an dessen Entwicklung auch deutsche Wissenschaftler maßgeblich beteiligt waren. Diese Impfung bietet einen hundertprozentigen Schutz.
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