Glückwünsche und anerkennende Worte kommen von Prof. Dr. Ulrike Beisiegel, Präsidentin der Universität Göttingen: „Wir freuen uns sehr über die Wahl von Prof. Langenfeld in das höchste deutsche Gericht und gratulieren ihr herzlich. Die Wahl ist eine besondere Auszeichnung ihrer Leistung als Staats- und Europarechtlerin.“
Christine Langenfeld, Jahrgang 1962, ist seit dem Jahr 2000 Inhaberin eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen. Die Direktorin der Abteilung für Staatsrecht am Institut für Öffentliches Recht war zudem von 2008 bis 2010 Dekanin der Juristischen Fakultät. Wesentliche Forschungsgegenstände von Prof. Langenfeld sind das Staatsrecht in ausgewählten Bereichen sowie spezifische Felder des besonderen Verwaltungsrechts, jeweils auch in ihren rechtsvergleichenden und international- und europarechtlichen Bezügen.
Eines ihrer Arbeitsfelder liegt im Bereich der grundgesetzlichen Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsaufträge. Hinzu kommt Forschung zum europäischen Antidiskriminierungsrecht und zum Grundrechtsschutz im europäischen Mehrebenensystem ebenso wie zum institutionellen Recht der Europäischen Union. Weitere Forschungsschwerpunkte sind das Migrations- und Integrationsrecht, das Bildungsrecht sowie das Verhältnis von Staat und Religion. Letzteres untersucht sie in Hinblick auf die Herausforderungen, die sich aus den beiden „Megatrends“ von religiöser Pluralisierung und Säkularisierung für Deutschland und Europa ergeben. Ihr besonderes wissenschaftliches Interesse gilt seit jeher dem Zusammenwirken der verschiedenen Rechtsordnungen im Mehrebenensystem und den hieraus folgenden Auswirkungen auf das deutsche Recht. Prof. Langenfeld hat unter anderem an zahlreichen Kommentaren und Sammelwerken im Bereich des Verfassungsrechts sowie des Europa- und Völkerrechts mitgearbeitet; hinzu kommen Herausgeberschaften von Buchreihen und rechtswissenschaftlichen Zeitschriften.
Seit 2012 ist sie Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Zuvor war sie Mitglied der Arbeitsgruppe „Religionsfragen im deutschen Verfassungsverständnis“ der Ersten Deutschen Islamkonferenz. Außerdem ist sie unter anderem Mitglied des Scientific Advisory Board der Universität Wien und des Universitätsrates Konstanz.
(Quelle: pug)
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www.uni-goettingen.de
Titelbild: Prof. Dr. Christine Langenfeld zur Verfassungsrichterin gewählt. Foto: Universität Göttingen