„Durch die Mütterrente II werden die Rentenansprüche aufgebessert, gleichzeitig könnte aber der Mindestentgeltanspruch Geringverdiener verloren gehen“ – informiert Jasmin Burger, Finanzberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).Wer ist betroffen? Diejenigen Geringverdiener, die nach Inkrafttreten der Mütterente II ab 2019 in Rente gehen. Bereits mit der Mütterrente I bekamen viele Eltern weniger Geld. Die Betroffenen haben es meistens nicht gemerkt, dass sie die Mindestentgeltpunkte nicht mehr erhalten. Die Mütterrente I ersetzt vielmehr diese, sie wird nicht zusätzlich ausgezahlt! „Der Fall liegt dem Petitionsausschuss des Bundestags zur Prüfung vor, ein Rechtsanspruch auf den Ausgleich besteht aber leider nicht“ – weiß die Finanzberaterin. Weitere Informationen zu Altersvorsorge erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Internetseite des VSB oder in der Beratungsstelle vom VSB in Augsburg unter 0821 15 70 31. (Quelle: VSB) Weitere Informationen: www.verbraucherservice-bayern.de
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