„Der Begriff ‚Bergbauernmilch‘ selbst ist zwar populär, aber nicht geschützt“, erklärt Ulrike Birmoser, Ernährungsexpertin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „‘Bergerzeugnis‘ ist die eigentlich geschützte EU- Qualitätsangabe und bedeutet, dass die Milch in Gebieten mit steiler Hanglage und/oder kürzerer Vegetationszeit erzeugt worden sein muss, das Futter zu mindestens 60 Prozent aus dem Berggebiet stammt und die Kühe mindestens ein Viertel ihres Lebens am Berg/auf der Alm gegrast haben müssen.“
„Heumilch“ ist eine EU-geschützte „garantiert traditionelle Spezialität“ mit verbindlichen Standards zum Grünfutteranteil der Milchkühe. Dagegen ist der Begriff „Weidemilch“ lebensmittelrechtlich ungeschützt. Allerdings gibt es seit April das von einer norddeutschen Initiative erarbeitete Label “PRO WEIDELAND – Deutsche Weidecharta“ mit definierten Kriterien rund um die Weidehaltung.
Die Qualität des Milchfetts profitiert in jedem Fall von der arttypischen Fütterung: Je höher der Grünfutter- bzw. Heuanteil am Futter der Tiere, desto höher der Anteil wertvoller Fettsäuren in der Milch. „Auf Begriffe wie ‚regional‘, ‚Alpenmilch‘ oder auf idyllische Werbebilder sollte man sich jedoch besser nicht verlassen“, warnt Birmoser.
(Quelle: VSB)
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