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VSB: Mögliche Strahlenbelastung in Lebensmitteln

26.07.2011

Der VerbraucherService Bayern des Katholischen Deutschen Frauenbunds e.V. rät davon ab, so Gisela Horlemann, Expertin des VerbraucherService. Sie weist darauf hin, dass man die Herkunft von Importwaren grundsätzlich überprüfen sollte, diese aber oft nicht gekennzeichnet seien.

Bei Fisch, Krebs- und Weichtieren ist die Angabe des Fanggebiets Pflicht, ebenso bei fast allen frischen Obst- und Gemüsesorten die Angabe des Ursprungslands. Für verarbeitete Produkte sind aber keine Angaben von Herkunftsland oder Fanggebiet vorgeschrieben.

Wichtig zu wissen ist, dass Japan keine Exportnation ist und in Deutschland nur ein relativ kleiner Teil der importierten Lebensmittel aus Japan kommt. Eingeführt werden hauptsächlich Würzsoßen wie Sojasoßen und in geringen Mengen Ingwer, Algen, grüner Tee, Reis, Gewürze und Nudelgerichte. 2010 beispielsweise importierte Deutschland 900.000 Tonnen Fisch und Fischprodukte, jedoch nur 60 Tonnen davon kamen aus Japan, wie der Info-Dienst des VerbraucherService Bayern berichtet. brä