"Als besonders bedenklich gelten dabei Chinolingelb und die so genannten Azofarbstoffe", warnt Gisela Horlemann, Ernährungsexpertin beim VerbraucherService Bayern (VSB) im KDFB. Diese Zusatzstoffe stehen im Verdacht Krebs auszulösen, vermutet wird auch ein Zusammenhang mit Hyperaktivität oder ADHS bei Kindern. Bei entsprechend veranlagten Menschen mit Asthma oder Neurodermitis gelten sie als kritisch. Deshalb ist vom Verzehr größerer Mengen künstlich gefärbter Lebensmittel abzuraten.
Seit 2007 werden die in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hinsichtlich ihrer Sicherheit neu bewertet. Die Farbstoffe durchlaufen derzeit noch den Prüfprozess. Als Vorsichtsmaßnahme ist ab dem 20. Juli 2010 auf Lebensmitteln mit bestimmten Azofarbstoffen oder Chinolingelb folgender Hinweis auf der Verpackung vorgeschrieben: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen".
"Leider darf praktisch jeder Azofarbstoff sowie Chinolingelb in Süßigkeiten verwendet werden. Teilweise mischen die Hersteller bis zu sechs verschiedene Azofarbstoffe zusammen", so Gisela Horlemann. Sie rät Verbrauchern die Zutatenlisten auf Verpackungen genau zu studieren und Produkte mit E 104 und den umstrittenen Azofarbstoffen E102, E110, E122, E123, E124, E129, E151, E154, E155 und E180 nicht zu kaufen. Steht auf der Verpackung "ohne künstliche Farbstoffe" oder "mit natürlichen Farbstoffen", sind keine Azofarbstoffe enthalten. In Biosüßigkeiten und Bio-Lebensmitteln sind künstliche Farbstoffe grundsätzlich nicht erlaubt.
Weitere Informationen:
www.verbraucherservice-bayern.de
(Der Link wurde am 16.12.2009 getestet.)