Wichtigster Grundsatz ist das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Die mitgebrachten Becher der Kunden sollen sauber sein. Dann dürfen sie zum Beispiel in der Bäckerei in einem dafür vorgesehenen Bereich der Theke oder auf einem Tablett abgestellt werden. Dort befüllt das Verkaufspersonal den Becher beispielsweise durch Umschütten eines am Automaten becherweise produzierten Heißgetränks.Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine krankheitserregenden, nicht sichtbaren Bakterien oder anhaftender Schmutz über Kundenbehältnisse in den Produktionsbereich eingeschleppt und dadurch vor allem empfindliche Personengruppen gefährdet werden. Einzelhändler und Handel erfüllen so die strengen europäischen Hygienevorschriften. In der Kantine oder Mensa, wo sich die Kunden häufig Heißgetränke in Selbstbedienung zapfen, kommt es darauf an, dass der Auslaufhahn nicht mit dem kundeneigenen Becher in Kontakt kommt und so die Übertragung von Keimen vermieden wird. (Quelle: (BZfE/Ute Gomm) Weitere Informationen: www.bzfe.de www.bll.de/download/merkblatt-coffee-to-go.pdf Titelbild: Mehrwegbecher für Heißgetränke. Foto: ©brikada.de
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